Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

GANTIA Consulting
Bertoldstraße 65
79098 Freiburg im Breisgau
Stand: Juli 2025


§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen GANTIA Consulting (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.


§2 Leistungen und Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt Beratungs- und Dienstleistungen in den Bereichen Unternehmensberatung, Recruiting, Coaching sowie Personalentwicklung.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell geschlossenen Vertrag oder Angebot.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte als Subunternehmer einzusetzen.


§3 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme, Unterzeichnung oder tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung zustande.
(3) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.


§4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung erfolgt gemäß vertraglicher Vereinbarung. Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahngebühren geltend zu machen.
(4) Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten, die im Rahmen der Leistungserbringung anfallen, werden gesondert abgerechnet.


§5 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung notwendigen Informationen vollständig, korrekt und rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.


§6 Leistungszeit und Verzug

(1) Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen kann sich die Leistung entsprechend verzögern.
(3) Gerät der Auftragnehmer in Verzug, ist eine angemessene Nachfrist zu setzen.


§7 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen. Ein konkreter Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
(2) Mängel sind binnen 14 Tagen schriftlich anzuzeigen.
(3) Bei berechtigten Mängeln wird der Auftragnehmer nachbessern. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.


§8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern nicht gesetzlich zwingend gehaftet wird.
(3) Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert begrenzt.


§9 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
(2) Weitere Informationen sind der gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen.


§10 Urheberrechte und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche Arbeitsergebnisse bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
(2) Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung durch Dritte ist ohne Zustimmung unzulässig.


§11 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle geschäftlichen und betrieblichen Informationen, auch über das Vertragsende hinaus.


§12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirtschaftlich gleichwertige ersetzt.